Rechnungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG
Bei Rechnungen an Privatpersonen müssen Sie in einigen Fällen die Regelung "Haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG" berücksichtigen. An der Rechnungsumme ändert sich natürlich nichts.Sie müssen lediglich in einer Auflistung in Textform einbringen, welche Beträge zu den Handwerkerleistungen nach § 35a gehören.
Nach den meisten Rechtssprechungen ist das der Arbeitslohn für Leistungen die Sie vor Ort erbracht haben.
Rechnungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG:
Neu: Stücklisten werden unterstützt.
Diese Module sind hauptsächlich für Handwerksbetriebe gedacht.
Alle Module finden Sie in der Detailansicht des Auftrages rechts
neben dem Knopf Extra. Wenn Sie mindestens ein Modul installiert
haben, erscheint der neue Knopf Kalkulation.

In einigen Fällen muss auf einer Rechnung der Lohnankostenanteil getrennt vermerkt werden.
Z.B. bei Rechungen an Privatpersonen (Haushaltsnahe Dienstleistungen).
Dieses Modul nimmt Ihnen diese Arbeit ab.
-Prozentuale Anteile
-Selbstlernende Automatikfunktion:
-Einmal als "§ 35a" festgelegte Artikel werden automatisch wiedererkannt.

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