Supportanfrage Versandkosten
Die anscheinend simple Frage führt immer wieder zu Diskussionen.Oftmals wird davon ausgegangen das steuerfreie Briefmarken als Versandkosten auch steuerfrei zu berechnen sind.
Spätestens bei einer Steuerprüfung kommt das böse Erwachen.
Es gibt nämlich die für uns Laien kaum bekannte Vorschrift, nachdem der Steursatz bei Nebenkosten dem Hauptsteuersatz folgt.
Versandkosten werden im Allgemeinen zu den Nebenkosten gerechnet.
Sie sollten also immer den vollen Steuersatz bei Versandkosten berechnen!
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