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Partyservice Catering

Partyservice Catering

Modul Auftrag auf volle Steuer setzen

Gemischte Steuersätze, in manchen Fällen muss aber trotzdem für alle Positionen die volle Steuer berechnet werden?
Das ist der typische Fall im Bereich Partyservice Catering.

1. Voller oder ermäßigter Steuersatz?
Bei Catering-Betrieben und Partyservice-Unternehmen besteht umsatzsteuerlich das Problem, ob für die Abgabe von Speisen und Getränken der ermäßigte Steuersatz oder der allgemeine Steuersatz für sog. Restaurationsumsätze anfällt. Die normale Lieferung von Lebensmitteln und Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12. Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit der dazugehörenden Anlage 2 (Steuersatz). Erfolgt dagegen die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, ist eine dem allgemeinen Steuersatz unterliegende sonstige Leistung gegeben.

Mit dem Modul Auftrag auf volle Steuer setzen setzen Sie auf Knopfdruck alle Positionen eines Auftrages auf volle Steuern, also den allgemeinen Steuersatz.

Der Aufruf erfolgt über den Knopf Kalkulation, neben dem Knopf Extra.
Wenn Sie mindestens ein Modul installiert haben, erscheint der neue Knopf Kalkulation.

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